Pernigotti Fruchtpaste Gelagel Pera Italia 1,65kg
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Produktinformationen "Pernigotti Fruchtpaste Gelagel Pera Italia 1,65kg "
Pernigotti Fruchtpaste Gelagel Pera Italia 1,65kg
Fruchtpaste
Pernigotti Fruchtpaste Gelagel Pera Italia ist eine hochwertige, hochkonzentrierte Fruchtpaste für die handwerkliche Herstellung von Sorbets, Fruchteis und Desserts. Sie besticht durch den intensiven, fruchtigen Geschmack sonnengereifter italienischer Birnen mit natürlicher Süße und feiner Aromatik.
Produktmerkmale:
- Intensiver, natürlicher Birnengeschmack
- Hochkonzentrierte Fruchtpaste
- Sehr gute Farb- und Geschmacksstabilität
- Einfach zu dosieren
- Gelagel-Technologie für optimale Bindung und Cremigkeit
Inhaltsstoffe:
Gefrorenes Birnmark 71,1%, Rohrzucker, Glukosesirup, Maltodextrin, Pflanzenfasern, Verdickungsmittel (Pektin, Tarakernmehl), Aromen, Säuerungsmittel (Äpfelsäure, Citronensäure), Emulgatoren (E471, E477), Konservierungsstoff (Kaliumsorbat).
Allergene:
Es können Sojabohnen, Milch, Eier, Walnüsse und Pistazien enthalten sein
Verwendung/Dosierung:
Halbfertiger Paste mit Birnmark aus Italien, zur Herstellung von Speiseeis /1,65 kg Produkt + 2,1 Liter Wasser
Nährwerte pro 100 g / 100 ml:
Energie: 1164 kJ / 274 kcal
Fett: 0,2 g
davon gesättigte Fettsäuren: 0,2 g
Kohlenhydrate: 67,0 g
davon Zucker: 57,0 g
Eiweiß: 0,0 g
Salz: 0,75 g
Brix: 75 ± 2
Lager- und Transportbedingungen:
Nach dem Öffnen kühl und trocken lagern
Mindesthaltbarkeit ab Produktion:
18 Monate, in der ungeöffneten Originalverpackung
Verpackung:
Karton: 6 Eimer x 1,65 kg
Hersteller:
Pernigotti spa, Viale della Rimembranze, 100 15067 Novi (AL) - Italy
Hinweis:
Wir bestätigen, dass unsere Verpackungen den gesetzlichen Vorschriften des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), der Bedarfsgegenständeverordnung sowie der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen, in ihren jeweils gültigen Fassungen entsprechen. Verpackungen aus Kunststoff entsprechen ferner der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen, in der jeweils gültigen Fassung. Die Verpackungen sind für den jeweils vorgesehenen Verwendungszweck geeignet.
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