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Pernigotti Fruchtpaste Gelagel Pera Italia 1,65kg

Produktinformationen "Pernigotti Fruchtpaste Gelagel Pera Italia 1,65kg "

Pernigotti Fruchtpaste Gelagel Pera Italia 1,65kg

 

Fruchtpaste

 

Pernigotti Fruchtpaste Gelagel Pera Italia ist eine hochwertige, hochkonzentrierte Fruchtpaste für die handwerkliche Herstellung von Sorbets, Fruchteis und Desserts. Sie besticht durch den intensiven, fruchtigen Geschmack sonnengereifter italienischer Birnen mit natürlicher Süße und feiner Aromatik.

 

Produktmerkmale:

-          Intensiver, natürlicher Birnengeschmack

-          Hochkonzentrierte Fruchtpaste

-          Sehr gute Farb- und Geschmacksstabilität

-          Einfach zu dosieren

-          Gelagel-Technologie für optimale Bindung und Cremigkeit

 

Inhaltsstoffe:

Gefrorenes Birnmark 71,1%, Rohrzucker, Glukosesirup, Maltodextrin, Pflanzenfasern, Verdickungsmittel (Pektin, Tarakernmehl), Aromen, Säuerungsmittel (Äpfelsäure, Citronensäure), Emulgatoren (E471, E477), Konservierungsstoff (Kaliumsorbat).

 

Allergene:

Es können Sojabohnen, Milch, Eier, Walnüsse und Pistazien enthalten sein

 

Verwendung/Dosierung:

Halbfertiger Paste mit Birnmark aus Italien, zur Herstellung von Speiseeis /1,65 kg Produkt + 2,1 Liter Wasser

 

Nährwerte pro 100 g / 100 ml:

Energie: 1164 kJ / 274 kcal

Fett:  0,2 g  

davon gesättigte Fettsäuren: 0,2 g

Kohlenhydrate: 67,0 g

davon Zucker:  57,0 g

Eiweiß: 0,0 g

Salz:  0,75 g

Brix: 75 ± 2

 

Lager- und Transportbedingungen:

Nach dem Öffnen kühl und trocken lagern

 

Mindesthaltbarkeit ab Produktion:

18 Monate, in der ungeöffneten Originalverpackung

 

Verpackung:

Karton: 6 Eimer x 1,65 kg 

 

Hersteller:

Pernigotti spa, Viale della Rimembranze, 100 15067 Novi (AL) - Italy

 

Hinweis:

Wir bestätigen, dass unsere Verpackungen den gesetzlichen Vorschriften des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), der Bedarfsgegenständeverordnung sowie der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen, in ihren jeweils gültigen Fassungen entsprechen. Verpackungen aus Kunststoff entsprechen ferner der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen, in der jeweils gültigen Fassung. Die Verpackungen sind für den jeweils vorgesehenen Verwendungszweck geeignet.

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